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Tabaksteuer 2027: Was bereits beschlossen ist

AKTUELL · 28. OKTOBER 2026

Tabaksteuer: Korrektur des Terminfehlers weiterhin offen.

BILD berichtet am 28. Oktober unter Berufung auf das Finanzministerium, dass der Fehler im Tabaksteuergesetz durch eine erneute Rechtsänderung behoben werden soll. Eine parlamentarische Entscheidung im November werde angestrebt. Das ist eine angekündigte Korrektur, noch kein abgeschlossener Gesetzesbeschluss.

Für deine Planung gilt: Ein Steuertarif ist kein verbindlicher Ladenpreis. Nutze den Rechner unten, um ein mögliches Kostenszenario für deine eigene Schachtel zu sehen.

Quelle: BILD, Peter Tiede / Oskar Luis Bender, 28.10.2026, 20:22 Uhr, Bericht zur verzögerten Korrektur des Tabaksteuergesetzes. Gesetzesgrundlage: § 2 TabStG; Bundestagsdrucksache 21/8605. Prüfstand: 28.10.2026.

Gesetzesstand und angekündigte Berichtigung · geprüft am 28.10.2026

Die Tabaksteueränderung ist inzwischen mehr als ein politischer Vorschlag: Der Bundestag beschloss das Gesetz am 15. Oktober 2026; die Verkündung folgte am 20. Oktober. Die neue Regelung enthält Erhöhungsschritte für die Jahre 2027 bis 2030. Ältere Tabellen aus dem ursprünglichen Entwurf sind deshalb nicht automatisch der endgültige Stand.

Eine Besonderheit sorgte für Schlagzeilen: Das Gesetz enthielt ein fehlerhaftes Datum für sein Inkrafttreten. Das Bundesfinanzministerium erläuterte am 21. Oktober, dass die höheren Sätze erst 2027 angewendet werden sollen und eine Berichtigung angestoßen wurde. Formales Inkrafttreten des Änderungsgesetzes und Beginn einzelner neuer Steuertarife müssen daher auseinandergehalten werden. Für einige Produktgruppen nennt der Bundestag den 1. März 2027 statt des 1. Januar.

Was bedeutet das für Liquids?

Für Substitute für Tabakwaren, zu denen entsprechend erfasste E-Zigaretten-Liquids zählen, nennt § 2 des geänderten Tabaksteuergesetzes für 2027 einen Satz von 0,38 Euro je Milliliter. Bei 10 Millilitern sind das rechnerisch 3,80 Euro Tabaksteuer. Das ist der Steuerbetrag, nicht der vollständige Ladenpreis. Weitere Kosten, Umsatzsteuer und die Preisgestaltung der Anbieter sind davon zu unterscheiden.

Wie viel eine Schachtel künftig kostet, entscheiden die Hersteller. Der folgende Rechner zeigt deshalb ein Kostenszenario: Die beschlossenen Tarife für 2027–2030 werden auf deinen heutigen Preis angewendet, bei unverändertem Anteil für Hersteller und Handel und vollständiger Weitergabe der Steueränderung. Er behauptet keinen sicheren Preis für deine Marke.

Für deinen nächsten Schritt: Nutze steigende Kosten als Anlass, deinen nächsten Schritt konkret zu machen: Welche Situation möchtest du verändern, welche Hilfe bereitest du vor und wann beginnst du?

Quellen: Deutscher Bundestag: Beschluss vom 15.10.2026 · Tabaksteuergesetz, § 2: Steuertarife · Bundesregierung: Erläuterung zum Terminfehler vom 21.10.2026.

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Was könnte die Steueränderung für deine Ausgaben bedeuten?

Modellrechnung, keine Preisprognose. Grundlage: 2026-Tarif vor der fehlerhaften Neuregelung (12,28 ct/Stück + 19,84 %; Mindestkomponente 25,106 ct abzüglich Umsatzsteuer). Vergleich mit den beschlossenen Jahrestarifen 2027–2030: 14,34 / 15,63 / 17,04 / 18,57 ct je Stück + 21,05 %; jeweilige Mindestkomponenten berücksichtigt. Umsatzsteuer 19 %. Der Euro-Anteil für Hersteller und Handel bleibt im Modell unverändert. Keine Inflation, Margenänderung oder weitere Gesetzesänderung unterstellt. Der Terminfehler und seine angekündigte Korrektur bleiben hiervon zu unterscheiden.

Quellen: BMF, Monatsbericht Februar 2026, „Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026“; Bundestagsdrucksache 21/8605, S. 5–6; § 2 Abs. 1 Nr. 1 TabStG. Geprüft: 28.10.2026.

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